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Die Geschichte der Fürstei Holstein

Die Geschichte des Fürstentums (mittlerweile Grafschaft) begann mit Adalbert Krolm (später „von Hohnstein“). Er war ein Pionier, ausgesandt vom Kurfürsten um Siedlungsland östlich der Gebiete zu Meesen zu erschließen. Das Sandsteingebirge, die Tafelberge und vor allem die dichten Wälder hatten bis dahin alle Entdecker gehemmt dieses Land urbar zu machen. Doch nicht Adalbert Krolm. Er begründete die Siedlung Hohnstein und gab den Bau einer Burg in Auftrag. Diese sollte die Siedlung und das Umland gegen jedwede Gefahren schützen. Der Kurfürst zu Meesen war zufrieden, wollte er doch diese Burg und das Land herum als Bollwerk vor seinen eigenen Toren einsetzen. So verlieh er Adalbert die Würde eines Fürsten. Fortan war er Adalbert von Hohnstein. Über die Zeit erschloss die Familie zu Hohnstein mehr Land, gründete weitere Siedlungen und baute weitere Burgen. Über die Generationen änderte sich der Name bis er letztendlich zu von Holsten wurde. Der Kurfürst verlieh dem Holsteiner Geschlecht in letzter Generation die vererbbaren Grafschaftswürden. Seit nun zwei Generationen ist das Fürstentum (oder die Grafschaft -diese Bezeichnung setzt sich im Volksmund nur widerwillig fest) in Konflikte verwickelt. Weiter im Osten bestanden bereits Siedlungen. Diese gehörten zum Königreich Bohmen. So brach der Krieg um Land, Besitz und Macht aus. „Die von Kopf bis Fuß nach Kot stinkenden Bohmen“ gegen die „edlen Mannen Holsteins“. Ständig wurden Grenzlinien verschoben und Kriege gefochten. Doch in dieser Generation, durch das Bündnis des Grafen Georg von Holsten mit dem Baron Johann von Wüstenau konnten die Bohmen weit nach Osten zurückgeschlagen werden und einige Ländereien wechselten den Herrscher. Vor einigen Jahren wurde die Festung zu Königstein, die damalige Sommerresidenz des Königs der Bohmen, eingenommen und der König vertrieben. Seit diesem Tag ist die Festung Königstein nun Herrschaftssitz des Grafen Georg von Holsten. Durch das vom Kurfürsten zu Meesen verliehene Recht ernannte er Ritter, die fortan die Grenzen des Fürstentums schützen und erweitern.

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