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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.

§ 2 – Regelwerk

Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die vom Veranstalter vorgegebenen Regeln als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu.

§ 3 – Sicherheit
  1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.)

  2. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.

  3. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

  4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.

  6. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.

  7. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

  8. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne daß der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

§ 4 – Haftung
  1. Für selbstverschuldete Schäden haftet grundsätzlich der Verursacher. Eine eigene Haftpflichtversicherung des Teilnehmers wird grundsätzlich vorausgesetzt.

  2. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

  3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

  4. Der Teilnehmer bestätigt mit der Bestellung, dass er sich der Natur der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bewusst ist. Die Veranstaltung ist ein Geländespiel inklusive Kämpfen mit Polsterwaffen bei Tag und bei Nacht in einer nicht ausgeleuchteten Umgebung. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit sich bei für seine Einschätzung zu risikoreichen Situationen jederzeit aus dem Spiel herauszunehmen und nicht daran teilzunehmen. Eine Haftung seitens des Veranstalters im Rahmen der Natur der Veranstaltung besteht nicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

  5. Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Beschädigungen ist ausgeschlossen. Der Teilnehmerparkplatz ist nicht überwacht und das Parken erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Beschädigungen wird eine Haftung ausgeschlossen.

§ 5 – Urheberrecht an Aufzeichnungen
  1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

  2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.

  3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.

  4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.

  5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§ 6 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
  1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.

  2. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung jederzeit für weitere Teilnehmeranmeldungen ohne jegliche Vorankündigung zu schließen, sobald er dies für notwendig erachtet.

  3. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des ggf. bereits entrichteten Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen. 

  4. Der Rücktritt eines Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.

  5. Bei Rücktritt eines Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 nach der in § 6.4 genannten Frist ist der volle Teilnahmebeitrag fällig und wird nicht zurückerstattet. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach § 1 zustande, so wird der Teilnehmerbeitrag zurückerstattet. Der Veranstalter kann die Ersatzperson wie in § 6.3 geregelt ohne Angaben von Gründen ablehnen. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter zudem, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag zurückerstattet.

§ 7 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
  1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Die Höhe des  Teilnehmerbeitrages richtet sich nach der jeweiligen Staffel und Art der Teilnahme. Das Eingangsdatum des Geldes auf dem Konto des Veranstalters ist der Richtwert für die Einhaltung der Staffel.

  2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.

  3. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 8 – NSC-Klausel

Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. 

§ 9 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
  1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.

  2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Anrede, Name, Telefonnummer, Email und weitere veranstaltungsspezifische Informationen umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

§ 10 –  Absage/Änderung des Termins bzw. des Orts der Veranstaltung, Abbruch einer Veranstaltung 
  1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen, z.B. weil Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird.

  2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Kunden werden nicht erstattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Betrags besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.

  3. Die jeweilige Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Teilnehmer oder Erfüllungsgehilfen befürchten lassen, wird die jeweilige Veranstaltung sofort abgebrochen oder zeitweise unterbrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch einer Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

§ 11 – Sonstiges

Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

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